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Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Haft. Untersuchungshaft genauso wie eine Verurteilung zu einer Haftstrafe. Wen das nicht gelingt die Minimierung derselben.

Der Kampf hat mit allen legalen Mitteln zu erfolgen.

Diese sind das Gesetz, ein Vorsprung an Information, Kommunikation und die Kenntnis der Personen die in der Finanzverwaltung, in der Staatsanwaltschaft und vor Gericht mit dem Fall befasst sind. Wie denken sie über den Fall, wie stark ist ihre Motivation in diesem Verfahren, welche menschliche Qualitäten zeichnen sie aus. Die genaue Kenntnis von Steuerrecht, Steuerstrafrecht und allgemeinem Strafrecht sind dabei für die Verteidigung obligatorisch.

Da Steuerstraffälle durch das Zusammenwirken mehrerer Rechtsgebiete komplex sind erfordern sie nicht nur intellektuelle, sondern auch zeitliche Ressourcen.

Kein Verteidiger allein verfügt über diese Ressourcen.

Das Optimum für den Mandanten kann nur durch ein Verteidigerteam erreicht werden, die sowohl die ganzen oben dargestellten Rechtsgebiete überschauen, als sich auch auf einzelne von Ihnen spezialisiert haben. Die Verteidiger sind hoch kommunikativ, Spezialisten in ihrem Bereich und verfügen über viele Jahre Berufserfahrung. Sie sprechen sich über Ziele und Wege der Verteidigung ab und setzen Prioritäten um sicherzustellen das alle dem Beschuldigten zustehenden Rechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig sind sie integer, auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Machen Sie Zusagen so ist darauf Verlass. Die Strafverfolger wissen das und haben somit die Möglichkeit selbst im Rahmen des gesetzlich zulässigen dem Beschuldigten entgegenzukommen.

Mein Schwerpunkt in dem beschriebenen Szenario liegt in der Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Diese hat zur Bekämpfung von Steuervergehen, Bußgeld- und Strafsachen sowie Steuerfahndungsstellen eingerichtet. In manchen Bundesländern sind diese auch in eigenen Ämtern zusammengefasst.

Ich integriere mich dazu in Verteidigerteams und stelle diese bei Bedarf auch zusammen.

Die Teams bestehen in der Regel aus im Steuerstrafrecht versierten Rechtsanwälten und falls besondere Steuergestaltungen zur Einleitung des Steuerstrafverfahrens geführt haben aus Steuerfachleuten speziell für diesen steuerlichen Gestaltungsbereich.

In aller Regel bleiben die bisher mit dem strafsanktionierten Bereich befassten Berufsträger, ob Steuerberater oder Steuerjuristen, in der Verteidigung außen vor. Zwar liefern sie Informationen die von der Verteidigung daraufhin gefiltert werden ob diese in erster Linie geliefert werden um sich selbst zu rechtfertigen oder ob sie wirklich objektive Tatsachen darstellen. Grundsätzlich könnten sie sich selbst belasten allein, dass diese Möglichkeit besteht schließt eine unbelastete Verteidigung des von ihnen bisher betreuten Mandanten aus.

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