Durch über dreißig Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung können Sie von mir fachgerechte Hilfe bei der Bewältigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten erwarten. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im steuerlichen Verfahrensrecht und der Steuerstrafverteidigung. Um die Steuerstrafverteidigung zu vermeiden, ist es empfehlenswert sich vorausschauend abzusichern.
Steuerliche Leistungen
Durch meine überregionale Tätigkeit in mehreren Kanzleien habe ich mich in einigen Bereichen des Steuer- und Steuerstrafrechts spezialisiert. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind die Beratung zur digitalen Transformation steuerrechtsrelevanter Daten und die nachhaltige Ausrichtung der steuerlichen Verhältnisse auf Rechtskonformität.
Höchstpersönliche Steuerberatung
Die nachhaltige Ausrichtung der steuerlichen Verhältnisse auf Rechtskonformität, die sogenannte TaxCompliance hilft Ihnen dem Finanzamt auf Augenhöhe zu begegnen und vermittelt Ihnen ein sicheres Gefühl. Als Steuerberater mit beruflicher Niederlassung im Landkreis Günzburg und mit einer weiteren Beratungsstelle in München bin ich für Sie erreichbar.
Steuerrechtliche Sicherheit.
Planen Sie die Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten so, dass durch die kontrollierte Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Verhaltensmaßregeln die Sicherheit besteht auch im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt auf dem Boden von Recht und verlässlichem Handeln einem möglichen Rechtsstreit entgegenzusehen.
Reagieren Sie nicht nur auf Anforderungen der Behörde, agieren Sie selbst und stellen Sie sicher nicht nur ihr wirtschaftliches Handeln steueroptimiert, sondern auch rechtssicher auszurichten. Erst muss unternehmerisches Handeln wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich sein und erst dann ist die Frage nach einer möglichst günstigen steuerlichen Ausrichtung zu stellen. So sichern Sie auch langfristig ihren Erfolg.
Steuerstrafrechtliche Verteidigung.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Der Vorwurf wiegt schwer und die Konsequenzen daraus können, bei entsprechender Schwere der Tat ein bürgerliches Leben aus der Bahn werfen. Umso wichtiger ist von Anfang an eine konsequente und engagierte Verteidigung. Hier ist auch die Erfahrung im Umgang mit der Behörde und das ständige Beharren auf den Rechten eines Beschuldigten/einer Beschuldigten Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung.
Wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft an sich gezogen oder wird das Verfahren vor Gericht anhängig ist die Kooperation mit erfahrenen Rechtsanwälten sinnvoll und unabdingbar. Das Wissen welcher Anwalt hier besonders spezialisiert ist und die abgestimmte Kooperation von Steuerberater und Rechtsanwalt als Verteidiger ermöglichen eine bestmögliche Verteidigung im Steuerstrafverfahren.
Fallbeispiel: Vorwurf einer vorsätzlichen Steuerverkürzung
Es kommt durchaus vor, dass gerade im Rahmen einer Betriebsprüfung von der Finanzverwaltung der Vorwurf erhoben wird, die Feststellung eines steuererhöhenden Sachverhalts durch den Prüfer sei eine vorsätzliche Steuerverkürzung. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung sei erfüllt. Statt die steuerstrafrechtliche Würdigung der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts zu überlassen und bis zu einer Entscheidung der eigenen Fachleute über einen begründeten Anfangsverdacht die Prüfungshandlungen ruhen zu lassen wird dann mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gedroht um ein höheres Prüfungsergebnis durchsetzen zu können. Dieses Verhalten ist rechtswidrig.
Dass die Finanzverwaltung sich selbst die Möglichkeit einräumt auch durch die Sachgebietsleiter/in ein Strafverfahren einzuleiten fördert nicht die Qualität der rechtlich zutreffenden Beurteilung ob ein begründeter Anfangsverdacht wirklich gegeben ist.
Absicherung bei steuerrechtlichen Verstößen.
Die Beachtung steuerlicher Regelung erschöpft sich nicht allein in der Befolgung des Gesetzeswortlautes. Der Finanzverwaltung und dort insbesondere der Betriebsprüfung muss es ermöglicht werden sich einen schnellen und zutreffenden Überblick über die steuerlichen Verhältnisse und den Daten für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu verschaffen.
Einbindung eines IKS in Unternehmen
Auch für den Unternehmer selbst ist es nicht nur aus Gründen der Rechtstreue zu empfehlen ein sogenanntes Internes Kontrollsystem (IKS) einzurichten und sich und seine Mitarbeiter auf Rechtskonformität auch im steuerlichen Bereich auszurichten.
Beratung zur rechtskonformen
Einbindung der GoBD
Seit 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Lassen Sie sich hierzu beraten und gehen Sie somit beruhigter in die nächste Betriebsprüfung. Die Beratung zu den GoBD habe ich in eine eigene Unternehmensberatungsfirma, die DocoSmart GmbH ausgelagert.
Die GoBD sind eingebunden in das große Thema der fortschreitenden Digitalisierung, gerade auch im Bereich der ordnungsgemäßen Buchführung. Sollte die Finanzverwaltung den Vorwurf erheben die GoBD nicht ausreichend beachtet zu haben, sollte die GoBD-Abwehrberatung auf die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage zu den GoBD aufgebaut sein. Gerne stehe ich hier auch Kollegen zur Seite die nicht auf die GoBD spezialisiert sind.